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Notfallbetreuung während der Schulschließung

16.03.2020

Liebe Eltern,

 

um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungs-berechtigten aufrechtzuerhalten, kann bei Bedarf eine Notfallbetreuung eingerichtet werden. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsvorsorge, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungs-dienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung).

Ergänzung: Seit Dienstag haben auch alle Berufsgruppen, die in der Lebensmittel-versorgung tätig sind ein Anrecht auf Betreuung.

Ergänzung: Für med. Fachpersonal und Rettungsdienste und deren Kinder reicht ein Elternteil, das in diesem Bereich tätig ist.

 

 

 

Grundvoraussetzung für das Anrecht auf eine Betreuung ist:

  • Beide Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden die/der Alleinerziehende, müssen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sein.

  • Ihr/Ihre Kinder besuchen die 1.-6. Jahrgangsstufe.

 

Bitte teilen Sie mir bis Mittwoch, den 18.03.2020 per Anruf (Bitte auch auf den AB sprechen!) oder Mail (gsms@elchingen.de) mit, ob Sie unter diesen Personenkreis fallen und dringend eine Notfallbetreuung benötigen. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Erreichbarkeit per Mail oder Telefon mitzuteilen.

Ich werde gemeinsam mit dem Sachaufwandsträger, der Jugendhilfe Seitz und dem Kollegium planen, wie diese Betreuung umsetzbar ist und Ihren möglichst zügig eine Rückmeldung geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eva Eisele