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Schulschließung wegen Corona-Virus dauert an

19.04.2020

Liebe Eltern,

auf Grund der weiterhin angespannten Corona-Situation hat sich die Bayerische Staats-regierung dazu entschlossen, den Schulbetrieb nicht unmittelbar nach den Osterferien, sondern schrittweise aufzunehmen.

Über folgende Punkte aus der Kabinettssitzung vom 15.04.2020 möchte ich Sie gerne informieren:

  • Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschlussklassen. => Unterrichtsbeginn für die 9. Klasse!
  • Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
  • Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können. => Vermutlicher Unterrichts-beginn für die 8. Klasse!
  • Die bisherige Notbetreuung an Schulen wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet.
  • Im Vorfeld einer Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an bayerischen Schulen muss zunächst schulartübergreifend insbesondere geklärt werden unter welchen Rahmenbedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden kann (Hygiene, Abstandsregelung, Klassengröße) und wie auf dem Schulweg ein bestmöglicher Infektionsschutz sichergestellt werden kann. Das Kultusministerium wird hierzu zusammen mit dem Gesundheits- und dem Verkehrsministerium ein Konzept erstellen. Entsprechende Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für alle Erleichterungsschritte.

 

Wichtig:

Für Schüler, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind und keinerlei andere Betreuungsmöglichkeit finden werden Notgruppen eingerichtet.

Ein Anrecht auf eine Notfallbetreuung haben folgende Kinder:

  • Ein Elternteil ist im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und der andere Erziehungspartner kann die Betreuung nicht übernehmen.
  • Ihr/Ihre Kinder besucht/besuchen die 1.-6. Jahrgangsstufe.

 

Sollten Sie ein Anrecht auf Betreuung haben, so bitten wir Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung bezüglich der Arbeitszeiten oder einen Dienstplan vorzulegen und das Antragsformular mit allen wichtigen Daten (bitte auch Ansprechpartner an der Arbeitsstelle) auszufüllen und uns bis Sonntag, den 19.04.2020 (per Mail oder Briefkasten) zukommen zu lassen.

Aufgrund des kurzfristigen Planungsvorlaufes für die kommende Woche wird am Montag eine spontane Notgruppe von 8:00-12.00 Uhr eingerichtet. Die weitere Planung erfolgt dann umgehend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eva Eisele mit Kollegium der GS und MS